Ablaufende Aufenthaltstitel: E-Mail genügt als Nachweis für Antragstellung
Pressemitteilung vom 26.05.2023
Wer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommt und längere Zeit in Deutschland bleiben möchte, braucht in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das den Aufenthalt in Deutschland erlaubt. In Tübingen haben seit Januar 2023 abgelaufene Aufenthaltstitel weitergegolten bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde – auch dann, wenn der Antrag erst nach Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt wurde und das Ausländeramt noch keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt hat. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die Universitätsstadt Tübingen erlassen.
„Die Verfügung war erfolgreich. So hat uns beispielsweise das Universitätsklinikum Tübingen als größter Arbeitgeber in der Pflege bestätigt, dass sie bei der Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte eine Arbeitserleichterung war“, sagt Nadine Knodel, die Leiterin des Fachbereichs Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung. Auch die Arbeitsagentur hatte die Verfügung so anerkannt. Trotzdem hat die Stadtverwaltung die entsprechende Allgemeinverfügung jetzt wieder aufgehoben, da sie aus Sicht des Regierungspräsidiums in Abstimmung mit dem Justizministerium keinen Anwendungsbereich habe.
Die Universitätsstadt Tübingen hat den Sachverhalt mit den übergeordneten Stellen geklärt: Ausreichend als Nachweis für die Antragstellung und damit die gesetzliche Fortgeltungsfunktion gegenüber Arbeitgebern ist die Eingangsbestätigung auf einen per E-Mail gestellten Verlängerungsantrag. Darüber hat die Stadtverwaltung bereits die großen Arbeitgeber_innen und Beratungsstellen in Tübingen informiert.
„Faktisch ändert sich nichts an der bisherigen Handhabung“, betont Nadine Knodel: Personen, die vor Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen, können sich bis zur Entscheidung schon allein nach der Regelung im Aufenthaltsgesetz in ganz Deutschland aufhalten. Von der Ausländerbehörde erhalten sie eine Eingangsbestätigung: bei der Antragstellung per E-Mail automatisiert, ansonsten mit einem Vermerk. Personen, die erst nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis einen Antrag stellen, brauchen eine Fiktionsbescheinigung. Diese Bescheinigungen werden wie bisher auf Wunsch ausgestellt.