Förderprogramme der Universitätsstadt Tübingen im Bereich Klimaschutz im Jahr 2023
Pressemitteilung vom 02.06.2023
Die Universitätsstadt Tübingen hat ihre Förderprogramme im Bereich Klimaschutz in diesem Jahr ausgeweitet. Neu dazu kamen Förderungen für Stecker-Photovoltaik-Anlagen, PVT-Kollektoren sowie Photovoltaik auf Abstellflächen für Autos und Fahrräder. Geändert hat sich auch, dass die meisten Anträge nun erst nach der Umsetzung gestellt werden sollen.
Im Bereich Photovoltaik (PV) fördert die Stadtverwaltung die PV-Vollbelegung von Hausdächern und PV-Anlagen auf Abstellflächen für Autos und Fahrräder mit einer Mindestgröße von 25 Quadratmetern mit bis zu 4.000 Euro. Auch PVT-Kollektoren, die gleichzeitig Strom und Wärme produzieren können, sowie Indach-Module, die für eine unauffällige Gestaltung gedacht sind, werden mit bis zu 3.000 Euro gefördert. Die Anschaffung der derzeit populären Stecker-PV-Anlagen für Balkone wird bei Mietenden und Wohnungseigentümer_innen mit bis zu 250 Euro unterstützt. Für Menschen mit KreisBonusCard gibt es höhere Fördersätze. Um den Rückbau noch voll funktionsfähiger PV-Anlagen zu verhindern, fördert die Universitätsstadt Tübingen die Nachrüstung von Batteriespeichern für EEG-Altanlagen mit 250 Euro pro kWh Speicherkapazität. Davon profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von PV-Anlagen mit einem Mindestalter von 17 Jahren, die innerhalb der nächsten drei Jahre aus der EEG-Vergütung herausfallen oder bereits aus dieser herausgefallen sind.
Das Förderprogramm Sanierungsprämie unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und Mieterinnen und Mieter, die ein Wohngebäude energetisch sanieren lassen, mit bis zu 500 Euro. Die Prämie bezuschusst umgesetzte Maßnahmen, die die Verbraucherzentrale in einem Gebäude-Check oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem BAFA-Sanierungsfahrplan oder einer BAFA-Energieberatung empfiehlt.
Wird beim Neubau einer Wohnung oder eines Hauses statt einer Abluftanlage eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung installiert, kann bis zu 80 Prozent der Abluftwärme zurückgewonnen werden. Aus diesem Grund unterstützt die Universitätsstadt Tübingen den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Neubau mit bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Auch eine Förderung für Lastenrad- und Fahrradtransport-Anhänger gibt es in diesem Jahr wieder. Gefördert werden Lastenräder mit bis 750 Euro und Transportanhänger mit bis zu 75 Euro. Neu ist, dass die Antragsstellung nach Kauf erfolgt. Eine Ausnahme bilden KreisBonusCard-Inhaberinnen und Inhaber, die den Antrag auch vor Kauf stellen können und höhere Förderquoten erhalten.
Alle Förderprogramme können nur für Häuser und Wohnungen bzw. von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Tübingen beantragt werden. Die genauen Förderrichtlinien und die Unterlagen zur Antragsstellung sind unter www.tuebingen-macht-blau.de/foerderprogramme abrufbar. Bei Fragen kann man sich an die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz wenden, per E-Mail an umwelt-klimaschutz@tuebingen.de oder telefonisch unter 07071 204-1800. Die Förderprogramme sind ein Baustein der städtischen Klimaschutzoffensive „Tübingen macht blau“ und sollen dazu beitragen, das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen.