Gehwege sind für Fahrräder und E-Scooter tabu
Pressemitteilung vom 20.06.2023
Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter den Gehweg nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Da es hierzu viele Beschwerden gibt, legt der kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst bei seinen Kontrollen einen Fokus auf Fahrräder und E-Scooter: Wer damit auf einem Gehweg angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter bei Rot über die Ampel fährt, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es sogar 100 Euro.
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb. Sie sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller laut Straßenverkehrsordnung verboten. Dasselbe gilt für Fahrräder.