Jetzt Jugendgemeinderat werden: Bewerbungen sind ab 16. September möglich
Pressemitteilung vom 11.09.2023
Die aktuelle Amtszeit des Jugendgemeinderates, der politischen Vertretung aller Tübinger Jugendlichen, endet im Dezember 2023. Deshalb können sich Jugendliche ab dem 16. September für das zweijährige Amt bewerben. Als Kandidatin oder Kandidat zugelassen ist, wer zwischen dem 5. Dezember 2004 und 4. Dezember 2011 geboren wurde, in Tübingen wohnt oder in Tübingen zur Schule geht. Diese Regelung ist seit dieser Wahl neu. Bisher konnten nur Jugendliche, die im Tübinger Stadtgebiet wohnen, das aktive und passive Wahlrecht ausüben.
Alle Jugendlichen, die zur Kandidatur berechtigt sind und im Stadtgebiet wohnen, erhalten in den kommenden Tagen eine Broschüre mit Informationen und den Bewerbungsbogen per Post. Damit können sie sich ab dem 16. September bewerben. Unter www.tuebingen.de/jgr-wahlen steht der Bewerbungsbogen ab dem 17. September um 0 Uhr für alle zum Ausfüllen zur Verfügung. Dort gibt es ebenfalls die Broschüre, die über sämtliche Termine sowie Projekte, die Arbeitsweise und den Aufbau des Jugendgemeinderates informiert. Sie enthält auch kurze Erfahrungsberichte und Beispiele aus der Arbeit des Jugendgemeinderats.
Bewerbungsschluss ist am Montag, 9. Oktober, 18 Uhr. Wer Fragen hat, kann sich an Sofia Krüger von der Fachabteilung Jugendarbeit wenden. Sie ist erreichbar unter Telefon 07071 204-1752 oder per E-Mail an sofia.krueger@tuebingen.de. Die Wahl des Jugendgemeinderates findet vom 27. bis 30. November an den weiterführenden Schulen in Tübingen sowie am Montag, 4. Dezember 2023, im Tübinger Rathaus statt.