Verwaltungsdigitalisierung: Ausnahmegenehmigungen ab sofort online beantragen und bezahlen
Pressemitteilung vom 14.09.2023
Wer in Fußgängerzonen wie die Tübinger Altstadt einfahren oder Parkerleichterungen für Gewerbetreibende im Anspruch nehmen möchte, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument kann man ab sofort komplett digital beantragen, bezahlen und erhalten. „Bisher haben wir die Genehmigungen per Post verschickt. Das neue Online-Verfahren erleichtert die Beantragung, beschleunigt den Ausstellungsprozess und spart sowohl Papier als auch Arbeitszeit ein“, erläutert Andreas Kerth, Leiter der Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten.
Das Online-Formular ist auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/ausnahmegenehmigung eingebunden. Hier kann man mit wenigen Klicks alle relevanten Informationen zur gewünschten Ausnahmegenehmigung eingeben. Nach Prüfung des Antrags durch die Stadtverwaltung erhalten die Antragstellenden eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Die Zahlung der Gebühren erfolgt bequem über ePayment – entweder über Kreditkarte, Giropay oder PayPal.
Nach dem Eingang der Zahlung erhalten die Kund_innen eine automatisch generierte E-Mail mit der Ausnahmegenehmigung als PDF-Dokument. Diese ist nun, ähnlich wie beim Bewohnerparkausweis, mit einem QR-Code gestaltet und muss gut sichtbar im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Über den QR-Code kann der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigungen prüfen. „Die Digitalisierung in Tübingen schreitet weiter voran. Eine Online-Ausnahmegenehmigung ist der nächste Meilenstein auf diesem Weg und ein echter Gewinn für alle Beteiligten“, sagt Sascha Wenzel, Projektleiter E-Government bei der Stadtverwaltung.
Bei dem PDF-Dokument zum Selbstausdrucken entfällt die bisherige Unterscheidung in rote, grüne und blaue Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Zwecke. Bereits ausgestellte Ausnahmegenehmigungen können bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden. Wer den Online-Dienst nicht nutzen kann oder möchte, kann die Ausnahmegenehmigung wie bisher persönlich bei der Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten, Schmiedtorstraße 4 (Eingang über das Bürgerbüro Stadtmitte, 2. Stock) sowie noch bis Jahresende über ein Papierformular auf der städtischen Internetseite beantragen.