Aufenthaltstitel elektronisch beantragen – Änderungen bei der Terminvergabe im Ausländeramt
Pressemitteilung vom 20.09.2023
Wer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommt und längere Zeit in Deutschland bleiben möchte, braucht in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das den Aufenthalt in Deutschland erlaubt.
In Tübingen sollte der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ab sofort online gestellt werden. Dies ist rund um die Uhr und ohne einen Termin beim Ausländeramt möglich. Der Link zum Online-Antrag für einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/eat abrufbar. Die erforderlichen Unterlagen werden direkt im Online-Antrag hochgeladen und übermittelt.
„Wer die Möglichkeit hat, sollte den Online-Antrag nutzen. Dadurch liegen alle notwendigen Daten und Unterlagen in kurzer Zeit vor und das Ausländeramt kann die Anträge schneller bearbeiten“, erläutert Nadine Knodel, Leiterin des Fachbereichs Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung. Nur im Ausnahmefall – wenn zum Beispiel die technischen Voraussetzungen für den Online-Antrag nicht gegeben sind – kann man die Unterlagen weiterhin per Post beim Ausländeramt einreichen oder persönlich an der Infotheke abgeben.
Im Zuge der Einführung des Online-Antrags stellt das Ausländeramt auch die Terminvergabe um: Ab sofort ist es nicht mehr möglich, online einen Termin für einen persönlichen Besuch zu buchen. Für alle Anliegen und fachlichen Fragen, bei denen es nicht um die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels geht, ist das Ausländeramt per E-Mail an auslaenderamt@tuebingen.de oder unter Telefon 07071 204-2550 (Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 14 bis 16 Uhr) erreichbar. Sollte für die Bearbeitung des Anliegens eine persönliche Vorsprache nötig sein, meldet sich das Ausländeramt mit einem Termin. Bereits gebuchte Termine bis 27. Oktober 2023 finden wie gewohnt statt.