Parkraumbewirtschaftung in der Nordstadt und Lustnau beginnt
Pressemitteilung vom 27.09.2023
Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms „Tübingen klimaneutral 2030“ hat der Tübinger Gemeinderat entschieden, die Parkraumbewirtschaftung auszuweiten. Als erstes wurden die Parkplätze im Gebiet rund um den Technologiepark (Gebiet 31, siehe Plan) gebührenpflichtig, weil hier der Parkdruck am höchsten war. In den kommenden Wochen folgen die Gebiete in der Nordstadt und in Lustnau.
„Die Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiger Baustein auf Tübingens Weg, bis 2030 klimaneutral zu sein. Wenn Parkplätze Geld kosten, führt das zu weniger Autoverkehr – und das bedeutet: weniger Lärm, weniger Schadstoffe und weniger Treibhausgase, mehr Platz und mehr Verkehrssicherheit“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.
Die Schilder für die Parkraumbewirtschaftung in der Nordstadt und in Lustnau stehen bereits. In den kommenden Wochen werden die letzten Parkscheinautomaten aufgestellt. Die Nordstadt ist in die Gebiete 30, 32, 33 und 34 aufgeteilt. Hier startet die Parkraumbewirtschaftung zum 1. Oktober. In Lustnau startet die Parkraumbewirtschaftung in zwei Etappen: ab 1. November die Gebiete 35, 36 und 37 und ab 1. Dezember dann die Gebiete 38, 39 und 40. Die Gebiete 10, 12 und 13 werden voraussichtlich zum 1. Februar 2024 erschlossen. Ab dann müssen Fahrerinnen und Fahrer fürs Parken Gebühren zahlen oder, wenn sie im jeweiligen Gebiet dafür berechtigt sind, einen Bewohnerparkausweis im Auto auslegen.
Da die Gebühr immer zum jeweiligen Monatsersten berechnet wird, kann man den Bewohnerparkausweis online auch erst zum 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember beantragen. Deshalb haben Personen, die einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten, dafür drei Wochen Zeit ab Start der Parkraumbewirtschaftung in ihrem Gebiet. In dieser Zeit wird nicht kontrolliert. Im Online-Portal unter www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis kann man nach der Registrierung den Bewohnerparkausweis beantragen. Nach einer kurzen Prüfung durch einen städtischen Mitarbeitenden wird der Antrag freigeschaltet, man kann online bezahlen und den Ausweis direkt ausdrucken und ins Auto legen. Ebenfalls kann man den Ausweis im Online-Portal selbst verlängern.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden rechtzeitig vor Beginn der Parkraumbewirtschaftung mit einem Flyer im Briefkasten informiert. Im Flyer stehen die künftigen Parkregelungen und die Bewirtschaftungszeiten im betreffenden Gebiet. Außerdem wird erklärt, wie und wann man einen Bewohnerparkausweis online beantragen kann.
www.tuebingen.de/parken
www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis