Statt Kinderreisepass: Personalausweis oder biometrische Reisepässe rechtzeitig beantragen
Pressemitteilung vom 24.11.2023
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Durch eine Änderung im Passgesetz wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Einen neuen Kinderreisepass für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder die Verlängerung eines bestehenden Kinderreisepasses um ein Jahr kann man nur noch bis Ende 2023 beantragen.
Ab Januar 2024 ist für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit je nach Reiseziel ein Personalausweis oder ein biometrischer Reisepass zu beantragen, der maximal sechs Jahre gültig ist. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell zwischen zwei und drei Wochen für den Personalausweis und zwischen vier und sechs Wochen für den Reisepass.
Familien, die für 2024 eine Reise planen, empfiehlt die Stadtverwaltung deshalb, die Reisedokumente auf Gültigkeit zu überprüfen und rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Zuständig für die Ausstellung von Personalausweisen und Pässen sind in Tübingen die Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen.
Das Gesicht eines Menschen kann sich innerhalb von sechs Jahren stark verändern. Insbesondere bei kleineren Kindern ist deshalb sicherzustellen, dass das Kind auf dem Foto auf dem Personalausweis oder im Reisepass noch einwandfrei zu erkennen ist – andernfalls wird das Dokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für welches Reiseziel welches Reisedokument benötigt wird, ist den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de zu entnehmen. Weitere Informationen, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde und was bei den Reisedokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu beachten ist, gibt es beim Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de.