Neues Zusatzzeichen in Tübingen initiiert: Kleinkrafträder dürfen jetzt die Mühlstraße befahren
Pressemitteilung vom 15.12.2023
Schon seit April 2022 ist die Mühlstraße für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Diese Verkehrsführung, die zunächst befristet für den Abriss und Neubau der Steinlachbrücke angedacht war, hat sich bewährt und wird dauerhaft beibehalten. So hatte es der Tübinger Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen. Damit dürfen in der Mühlstraße außer Radfahrenden nur noch Busse, Taxis, S-Pedelecs und Lieferverkehr fahren – Autos und motorisierte Zweiräder sind verboten.
Eine Ausnahme sollte es nach dem Willen der Stadt für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde geben: „Diese Fahrzeuge, die deutlich weniger Lärm als große Motorräder machen, müssten ansonsten über den Schlossbergtunnel oder über Lustnau in den Norden der Stadt fahren. Dort wären die Fahrenden – überwiegend Jugendliche – durch den dichten und meist schnelleren Verkehr, zu dem auch Schwerlastverkehr zählt, erheblich gefährdet“, erläutert Andreas Kerth, Leiter der städtischen Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten.
Allerdings ist ein entsprechendes Zusatzzeichen „Kleinkrafträder frei“ in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Deshalb hatte sich die Stadtverwaltung zunächst mit einem selbstgestalteten Zusatzschild in der Mühlstraße beholfen, um zu signalisieren, dass hier die Durchfahrt mit kleinen Zweirädern geduldet wird. Da diese Beschilderung jedoch nicht zulässig ist, wurde sie von der Polizei und vom Regierungspräsidium abgelehnt, woraufhin die Mühlstraße vorübergehend für alle motorisierten Zweiräder freizugeben war.
In der Zwischenzeit hat sich die Universitätsstadt Tübingen an das Regierungspräsidium und das Verkehrsministerium gewandt und darum gebeten, einem Zusatzzeichen „Kleinkrafträder frei“ zuzustimmen, das für die Mühlstraße offiziell Verwendung finden darf. Diese Zustimmung ist nun erfolgt: Straßen, die durch das Verkehrszeichen 260 für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder gesperrt sind, dürfen bei Verwendung des Zusatzzeichens von Kleinkrafträdern befahren werden. Die Beschilderung in der Mühlstraße wurde jetzt angepasst. Damit dürfen Kleinkrafträder nun ganz offiziell die Mühlstraße nutzen, wohingegen größere Motorräder wieder verboten sind.