Neue Zuständigkeiten im Sozialhilfebereich: Aufteilung nach Sozialraum
Pressemitteilung vom 31.01.2024
Im Sozialhilfebereich der Universitätsstadt Tübingen gibt es ab 1. Februar 2024 neue Zuständigkeiten. Künftig richten sich die Ansprechpersonen nach der jeweiligen aktuellen Adresse und nicht mehr nach dem Alphabet. Wer die neue Ansprechperson ist, erfährt man online unter www.tuebingen.de/sozialhilfe. Dort gibt es eine Karte der neuen Zuständigkeitsbereiche. Demnächst wird außerdem eine Suchfunktion bereitstehen, sodass man bequem seine Adresse eingeben kann und der zuständige Ansprechpartner direkt angezeigt wird.
Personen, die Sozialhilfe benötigen, werden in drei regionalen Teams betreut. Dafür wurde das Stadtgebiet in drei Bereiche aufgeteilt:
- Der Bereich Nord umfasst Wanne/Winkelwiese, Waldhäuser-Ost/Sand, Lustnau und Bebenhausen.
- Der Bereich Mitte umfasst Innenstadt, Weststadt, Hirschau, Unterjesingen, Hagelloch und Pfrondorf.
- Der Bereich Süd umfasst Südstadt, Derendingen, Weilheim, Kilchberg und Bühl.
Ziel dieser Umstellung ist es, den Menschen noch bessere Hilfe- und Beratungsleistungen anbieten zu können. „Durch die regionalen Zuständigkeiten können zum Beispiel gezielte Hinweise auf Angebote in den jeweiligen Stadtteilen und Teilorten gegeben und Hilfen vermittelt werden. Es ist wichtig, nicht nur materielle Hilfe zu leisten, sondern auch soziale und dabei den Menschen mit seinen Bedürfnissen zu unterstützen“, sagt Elisabeth Stauber, Leiterin des Fachbereichs Soziales.