Freier Eintritt für Menschen mit Schwerbehinderung und wenig Geld
Pressemitteilung vom 26.02.2024
Menschen mit Behinderung und wenig Geld können seit 2016 Kurse und Veranstaltungen bei vielen Tübinger Bildungs- und Kultureinrichtungen kostenlos nutzen. Das Angebot wurde jetzt nochmals erweitert. Alle Informationen dazu sind in einem neuen Faltblatt in Einfacher Sprache zusammengefasst. „Mit diesem Angebot fördern wir ganz gezielt die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen und wenig Geld. Wir sind sehr froh, dass uns dabei viele Tübinger Bildungs- und Kultureinrichtungen unterstützen“, betont Uwe Seid, der städtische Beauftragte für Inklusion.
Der kostenfreie Eintritt gilt für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in Tübingen wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie eine KreisBonusCard haben. Sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist, hat auch die notwendige Assistenzperson freien Eintritt. Die Universitätsstadt Tübingen übernimmt pro Person bis zu 300 Euro der Kosten im Jahr. Der Tübinger Gemeinderat stellt dafür jährlich 10.000 Euro bereit.
Das Faltblatt mit allen Angeboten liegt unter anderem im Rathaus-Foyer aus. Es ist auf der städtischen Internetseite abrufbar und kann auch direkt beim Beauftragten für Inklusion angefordert werden (Telefon 07071 204-1444, E-Mail: uwe.seid@tuebingen.de).