Europawahl und Kommunalwahlen: Informationen für EU-Bürger_innen
Pressemitteilung vom 09.04.2024
Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden in Baden-Württemberg die Europawahl und die Kommunalwahlen statt. Auch EU-Bürger_innen können an diesen Wahlen teilnehmen, es wird kein deutscher Pass benötigt. Das betrifft in Tübingen etwa 5.300 Personen. Voraussetzung für eine Wahlberechtigung ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis.
Europawahl
An der Europawahl können EU-Bürger_innen entweder in Deutschland oder in ihrem Heimatland teilnehmen. Wer in Deutschland wählen möchte, muss an seinem Wohnort einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. In Tübingen wurde der Antrag allen betroffenen Personen bereits postalisch zugestellt. Er muss bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Stadt eingereicht werden. Das geht mit der Post (Universitätsstadt Tübingen, Wahlamt, Am Markt 1, 72070 Tübingen) oder man gibt das Formular persönlich im Wahlamt im Rathaus ab. Die Informationen gibt es auch unter www.tuebingen.de/wahlen-unionsbuerger.
Personen, die bereits bei einer früheren Europawahl in Tübingen gewählt haben, sind automatisch im Wählerverzeichnis hinterlegt und erhalten ihre Wahlunterlagen per Post. Sie brauchen daher keinen erneuten Antrag zu stellen.
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen sind alle EU-Bürger_innen automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen, es ist kein Antrag erforderlich. Rechtzeitig vor der Wahl erhalten sie eine Wahlbenachrichtigung.
Informationsbroschüre zu den Kommunalwahlen
Der Integrationsrat Tübingen hat eine Broschüre erstellt, die sich insbesondere an EU-Bürger_innen richtet. Sie informiert über die Arbeit des Kreistags, des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und beantwortet Fragen wie: Was entscheidet der Kreistag? Was entscheidet der Gemeinderat? Was entscheiden die Ortschaftsräte? Wie funktioniert das Verfahren für die Wahl? Wie kann man wählen? Die Stadtverwaltung hat die Broschüre allen EU-Bürger_innen in Tübingen zusammen mit einem Informationsschreiben zugeschickt und an öffentlichen Orten ausgelegt.
In die gedruckte Broschüre hat sich allerdings ein Fehler eingeschlichen: Bei der Passage zu den Ortschaftsratswahlen suggeriert das Layout, dass auch Personen gewählt werden können, die nicht auf dem Stimmzettel stehen. Dies ist aber nur dort der Fall, wo nur eine Liste für den Ortschaftsrat kandidiert. Da in allen acht Tübinger Teilorten mindestens zwei Wahlvorschläge kandidieren, können die Wähler_innen nur Bewerber_innen wählen, die auf dem Stimmzettel stehen. Die Stadtverwaltung schreibt deshalb nochmals alle Personen an, die die Broschüre erhalten haben. Auf der städtischen Internetseite ist eine korrigierte Fassung der Broschüre abrufbar.