Stadtverwaltung und Mieterbund stärken den Mieterschutz
Pressemitteilung vom 30.04.2024
Mieter_innen, die den Verdacht haben, dass ihr Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, können künftig ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen, das die Universitätsstadt Tübingen gemeinsam mit dem Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V. auf den Weg bringt. Die geplante Kooperation haben die städtischen Wohnraumbeauftragten Axel Burkhardt und Julia Hartmann im Planungsausschuss des Tübinger Gemeinderats vorgestellt.
„An uns wenden sich immer mehr Menschen, die darunter leiden, dass einzelne Eigentümer_innen den engen Tübinger Wohnungsmarkt ausnutzen, um daraus Profit zu schlagen“, berichten die Wohnraumbeauftragten. Eine Auswertung der öffentlichen Mietangebote in Tübingen zeigt, dass in vielen Fällen der Verdacht besteht, dass Vermieter gegen gesetzliche Vorgaben zur zulässigen Miethöheverstoßen. Andere Fälle reichen von ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen über Mieten, die in keinem Verhältnis zum Wohnstandard stehen, bis zur Vermietung gesundheitsgefährdenden Wohnraums.
In solchen und weiteren mietrechtlichen Fragen können sich Betroffene voraussichtlich ab Herbst 2024 an die Stadtverwaltung wenden. Auch die Beratungen des Mieterbundes sollen künftig im Technischen Rathaus angeboten werden. Für Menschen, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können, übernimmt die Stadtverwaltung die Kosten. „Durch diese Kooperation können wir Synergien nutzen und die Rechte der Mieterinnen und Mieter in Tübingen gemeinsam stärken“, sagt Marc Roth, Geschäftsführer des Mieterbundes Reutlingen-Tübingen.
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