Grabmale werden ab dem 2. Mai auf ihre Standsicherheit überprüft
Pressemitteilung vom 30.04.2024
Nässe, Frost und nicht sachgemäße Befestigung beeinflussen die Standfestigkeit von Grabsteinen. Stehen diese nicht mehr fest, stellen sie eine große Gefahr für die Besucher_innen und Mitarbeiter_innen auf den Friedhöfen dar. Um Unfälle zu vermeiden, prüfen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung einmal im Jahr die Standsicherheit auf allen Friedhöfen.
„Wenn wir feststellen, dass ein Grabstein nicht mehr fest steht, wie er sollte, führen wir Sicherheitsmaßnahmen wie Befestigung mit Pflöcken und Spanngurten durch. Im schlimmsten Fall wird ein Grabmal sogar umgelegt. Wenn die Grabmale nicht unmittelbar umsturzgefährdet sind, werden sie mit gelben Aufklebern markiert. Dort, wo wir Mängel entdecken, werden die Personen, die für das Grab rechtlich zuständig sind, kontaktiert“, erklärt Friedhofsverwalter Bernd Walter.
Die betroffenen Grabsteine müssen durch einen fachlich zugelassenen Steinmetzbetrieb im Auftrag der Angehörigen in einem zeitlich festgelegten Rahmen repariert werden. Ist der Nutzungsberechtigte über den Zustand des Grabmals informiert, haftet er selbst gegenüber Dritten. „Glücklicherweise gibt es jedes Jahr verhältnismäßig wenige lockere oder nicht standsichere Grabsteine im Verhältnis zu Gesamtanzahl. Am Beispiel Bergfriedhof sind dies von circa 8.000 Grabsteinen insgesamt etwa 20 bis 30 Stück pro Jahr“, sagt Walter.
Die Prüfung dient unter anderem auch dazu, Schadensersatzansprüche abzuwehren. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Die Friedhofsverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die Prüfung immer nach der Frostperiode durchzuführen. Sie findet voraussichtlich ab dem 2. Mai auf dem Bergfriedhof, Stadtfriedhof sowie auf den Friedhöfen Lustnau, Derendingen, Bebenhausen, Bühl, Kilchberg, Hagelloch, Hirschau, Unterjesingen, Pfrondorf alt und neu und Weilheim statt.