Europa- und Kommunalwahlen: Die Stimmzettel werden versendet
Pressemitteilung vom 28.05.2024
Ab sofort werden allen Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen nach Hause geschickt. Ausgenommen davon sind Personen, die bis spätestens Montag, 20. Mai 2024, Briefwahl beantragt haben. Diese haben die Stimmzettel für die Kommunalwahlen bereits mit den Briefwahlunterlagen erhalten.
Wer sich jetzt dazu entscheidet, per Briefwahl zu wählen, kann dies weiterhin beantragen. Es empfiehlt sich allerdings, dass man dann die Stimmzettel, die in den nächsten Tagen in den Briefkästen landen, direkt entsorgt, da die Briefwahlunterlagen nochmals alle Stimmzettel enthalten.
Der Stimmzettel für die Europawahl wird dagegen nicht vorab versandt, diesen erhält man erst im Wahllokal. Ausnahme: Personen, die Briefwahl beantragt haben, erhalten auch den Stimmzettel für die Europawahl mit den Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahlunterlagen sind bei diesen Wahlen umfangreich: Für jede Wahl gibt es einen Umschlag, in den man die dazugehörigen Stimmzettel stecken muss. Der Stimmzettel und der Stimmzettelumschlag haben die gleiche Farbe. Die einzelnen Umschläge kommen zusammen mit den unterschriebenen Wahlscheinen in den roten Wahlbrief. Er muss bis spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingehen. Um sicherzugehen, dass die Wahlbriefe tatsächlich rechtzeitig ankommen, sollten die aktuellen Postlaufzeiten beachtet werden oder der Wahlbrief direkt in den Briefkasten am Rathaus am Markt eingeworfen werden.
Personen, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden und Briefwahl beantragen möchten, schreiben am besten eine E-Mail an wahlen@tuebingen.de mit ihrem Geburtsdatum, ihrer Anschrift und der Personalausweisnummer oder kommen mit ihrem Personalausweis zur Wahltheke im Rathaus am Markt (Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Feiertag geschlossen). Wer im Wahllokal wählen möchte, kann dort seinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und wählen. In welchem Wahllokal man wählen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung oder im Internet unter www.tuebingen.de/wahl/app/wahlraum.html.