„Demo gegen rechts“ findet statt
Pressemitteilung vom 05.06.2024
Die Stadtverwaltung nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Personen, die einen Antrag auf Genehmigung einer „Demo gegen rechts“ am Samstag, 8. Juni 2024, um 12 Uhr auf dem Marktplatz gestellt haben, beide Kompromissvorschläge der Stadtverwaltung abgelehnt haben.
Ordnungsbürgermeisterin Dr. Gundula Schäfer-Vogel hatte zwei Alternativen vorgeschlagen: Die Kundgebung findet auf dem Marktplatz statt, aber erst um 16 Uhr, oder die Kundgebung findet wie geplant um 12 Uhr statt aber dafür auf dem zentralen und hoch frequentierten ZOB in unmittelbarer Nähe zum diesjährigen Ract! Festival. „Es wäre eine gute Gelegenheit gewesen, sich in Kompromissbereitschaft, einer demokratischen Tugend, zu üben“, erklärt Schäfer-Vogel.
Die Verhandlungsführer hatten erst gestern offengelegt, dass die Demo im Rahmen des bundesweiten Bündnisses „Rechtsextremismus stoppen – Demokratie verteidigen“ stattfinden soll. Fakt ist aber, dass der Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung lediglich mit einem privaten Namen unterschrieben wurde, der keinerlei Rückschluss auf eine Initiative zuließ. Lediglich die E-Mail, über die der Antrag geschickt wurde, kam vom Account von Fridays for Future und wurde unterschrieben mit „… für Fridays for Future“. Das Bündnis sowie Fridays for Future Tübingen haben heute mitgeteilt, dass ihnen an einer Einigung gelegen sei, ein Kompromissvorschlag wurde ihrerseits aber nicht unterbreitet.
Das Ordnungsamt wird nun die Veranstaltung zur gewünschten Zeit, am gewünschten Ort genehmigen. „Einen Ablehnungsbescheid, der vor Gericht keinen Bestand haben würde, wird das Tübinger Ordnungsamt nicht erteilen“, teilt die Ordnungsbürgermeisterin und ehemalige Richterin Schäfer-Vogel mit. Um einen Kompromiss zu erzielen, wurde im gestrigen Schreiben der Ordnungsbürgermeisterin bewusst nicht mit rechtlichen Argumenten geworben. „Die Interessen von Innenstadtbewohner_innnen, -besucher_innen und Gewerbetreibenden haben keinen Verfassungsrang und können dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit daher rechtlich nicht erfolgreich entgegengesetzt werden. Auch die Sicherheit und Ordnung wird durch die Kundgebung auf dem Marktplatz nicht beeinträchtigt. Die rechtliche Lage ist klar, dennoch sind wir als Stadt verpflichtet, alle berechtigten Interessen in Entscheidungsprozesse einzubringen“, sagt Schäfer-Vogel. Und weiter: „Ein Kompromiss bedeutet immer, dass man nicht auf seiner rechtlichen Maximalforderung beharrt. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit, die wir tagtäglich mit zahlreichen Veranstalter_innen erleben, hätten wir uns gewünscht, dass die Veranstaltenden einlenken und die Bewegründe der Stadtverwaltung nachvollziehen. Wir möchten aber betonen, dass die Stadtverwaltung es ausdrücklich begrüßt, wenn Bürger_innen und Initiativen sich klar gegen rechts positionieren und die Demokratie verteidigen.“