Neue Förderrichtlinien für Kunst und Kultur in Tübingen
Pressemitteilung vom 11.06.2024
Für die städtische Förderung von Kunst und Kultur in Tübingen gelten ab sofort neue Richtlinien. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. „Mit der Neuordnung schaffen wir eine größere Chancengerechtigkeit, orientieren die städtische Unterstützung am tatsächlichen Bedarf und machen unsere Förderverfahren noch transparenter und nachvollziehbarer“, erklärt Dagmar Waizenegger, Leiterin des städtischen Fachbereichs Kunst und Kultur. Kulturbürgermeisterin Dr. Gundula Schäfer-Vogel lobte die Neufassung, „eine Herkulesarbeit“, die mehrere Jahre in Anspruch nahm und eine Überarbeitung aller Förderverfahren umfasste.
Neu hinzugekommen ist ein eigenes Verfahren für Musikfestivals und Konzertreihen. Darüber hinaus sollen künftig verstärkt Initiativen gefördert werden, die Intergenerationalität, Inklusion, Integration, Teilhabegerechtigkeit, die Verfolgung der Klimaziele und Innovation zum Ziel haben. Die Förderverfahren für die Regelförderung von Musikvereinen, Chören, Orchestern und Filmfestivals sowie die Projektförderung der freien darstellenden Künste wurden bereits in den vergangenen vier Jahren sukzessive umgestellt.
Bei der allgemeinen Projektförderung wird es künftig zwei Antragsfristen pro Jahr geben: den 30. November des Vorjahres für Projekte in der ersten Hälfte des Folgejahres und den 30. Mai für Projekte in der zweiten Jahreshälfte. Außerdem sollen in den kommenden Monaten alle Förderverfahren von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis digitalisiert werden. Die neuen Richtlinien stehen ab sofort auf der Internetseite der Universitätsstadt Tübingen zur Verfügung.