Lärmaktionsplan: Ab sofort Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet
Pressemitteilung vom 12.09.2024
Der Gemeinderat hat Ende 2023 den Lärmaktionsplan beschlossen. Er beinhaltet unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen, die besonders viel Lärm produzieren. Bis Ende der Woche werden deshalb die Schilder getauscht und dann gilt: Auf der Stuttgarter Straße (B 27) in der Südstadt wie auch auf der B 28 im Bereich Hegelstraße und Reutlinger Straße Tempo 40 ganztags. In der Innenstadt wie auch auf der gesamten Wilhelmstraße gilt durchgehend Tempo 30. Auf der Stuttgarter Straße in Lustnau zwischen Adlerkreuzung und Kreuzung Nürtinger Straße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 40 reduziert.
Die Stadt war gesetzlich dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Ziel ist es, in der Stadt Bedingungen zu schaffen, die zu einer guten Umweltsituation führen. Die Belastung der Luft mit Luftschadstoffen und die Belastung der Menschen mit Lärm werden spürbar gemindert.