Bundestagswahl: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen beginnt
Pressemitteilung vom 03.02.2025
Der Stadtverwaltung liegen ab Dienstag, 4. Februar 2025, die gedruckten Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar vor. An diesem Tag beginnen die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen. Rund 18.000 Tübingerinnen und Tübinger haben bereits Briefwahlunterlagen angefordert – das sind rund 28 Prozent der wahlberechtigten Personen für die Bundestagswahl und damit ähnlich viele wie bei der letzten Bundestagswahl 2021.
Personen, die den Versand der Briefwahlunterlagen bereits beantragt haben, erhalten einen Wahlschein und einen roten Rückumschlag, der mit einer identischen kleinen Kennzeichnung, einem sogenannten Matrixcode, versehen ist. Dieser ist notwendig, damit die Druckerei die Unterlagen maschinell kuvertieren und versenden kann. Personenbezogene Daten sind im Matrixcode nicht hinterlegt.
Der Stimmzettel für die Bundestagswahl hat rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Sie ermöglicht es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern, den Stimmzettel korrekt in eine Schablone einzulegen und ohne fremde Hilfe zu wählen.
Empfehlung: Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und abholen
Aufgrund des kurzen Zeitfensters für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist keine vorherige Online-Beantragung notwendig. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen und die Unterlagen gleich wieder abgeben. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Wer die Briefwahlunterlagen zurückschicken möchte, sollte aufgrund des erhöhten Postaufkommens die Unterlagen rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen kann man Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragen.
Wahl-Theke im Rathaus am Markt
Ab Dienstag, 4. Februar, gibt es im Foyer des Rathauses am Markt eine Wahl-Theke. Dort kann man Briefwahlunterlagen beantragen und gleich mitnehmen, aber auch direkt vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr sowie Samstag, 8. Februar, und Samstag, 15. Februar, jeweils 9 bis 13 Uhr. Am Freitag, 21. Februar, ist die Wahltheke bis 15 Uhr geöffnet.
Briefwahl schriftlich oder online beantragen
Briefwahl kann man auch schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Außerdem kann man Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, gegebenenfalls eine von der Wohnanschrift abweichende Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses.