Briefwahlunterlagen kann man noch bis 21. Februar beantragen
Pressemitteilung vom 14.02.2025
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, hat die Stadtverwaltung bisher Briefwahlunterlagen an etwa 23.500 Wahlberechtigte ausgegeben.
Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen kann man noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und direkt mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Dafür ist das Rathaus-Foyer am Samstag, 15. Februar, von 8 bis 13 Uhr, von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Im Foyer ist auch eine Wahlkabine eingerichtet für die Briefwahl vor Ort. Mitgebracht werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Es ist keine Voranmeldung nötig. Wer seine Briefwahl in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau oder in den Verwaltungsstellen beantragen möchte, kann zu den Öffnungszeiten vorbeikommen. Es wird kein Termin benötigt.
Briefwahl für andere Personen
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür die ausgefüllte Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine bevollmächtigte Person den Wahlschein am Wahltag bis 15 Uhr im Wahlamt im Rathaus, 3. Stock, beantragen.
Fristen für die Briefwahl
Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadtverwaltung im Rathaus, Am Markt 1, eingehen. Um sicherzugehen, dass die Wahlbriefe tatsächlich rechtzeitig ankommen, sollten die Wahlbriefe ab Mittwoch, 19. Februar, nur noch in den Briefkasten der Stadtverwaltung links vom Haupteingang zum Rathaus eingeworfen werden.
Wählen im Wahllokal
In welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Man kann auch bequem über die Wahllokal-Suche im Internet unter www.tuebingen.de/btw sein Wahllokal finden. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann auch nur mit seinem Personalausweis oder Reisepass wählen. Folgende Wahlbezirke haben neue Wahllokale:
- Wahlbezirk 014-01 Schönblick: Stadtteiltreff „BlickWinkel“, Paul-Lechler-Straße 2
- Wahlbezirk 151-01 Bühl: Rathaus Bühl, Bühler Rathausplatz 1
Wahlstatistik
Im Wahlbezirk 014-03 Waldhäuser Ost I (Wahllokal Geschwister-Scholl-Schule) werden im Auftrag des Statistischen Landesamtes wahlstatistische Erhebungen durchgeführt. Hier erhalten die Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und sechs Altersgruppen unterschiedlich gekennzeichnete Stimmzettel. Das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt. Die Landeswahlleiterin hat der Aktion zugestimmt.
Im Wahlbezirk 141-01 Kilchberg werden die Wählerinnen und Wähler nach der Stimmabgabe von Mitarbeitern von infratest dimap gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Diese Befragung wird im Auftrag der ARD für die Hochrechnung des Wahlergebnisses durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym.
Mit ersten Ergebnissen für die Bundestagswahl in Tübingen rechnet die Stadtverwaltung gegen 18.30 Uhr. Diese kann man im Internet unter www.tuebingen.de/btw abrufen.