Fahrradstraßen
In Fahrradstraßen haben Radfahrende Vorfahrt. Autos sind nur zugelassen, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 Kilometern pro Stunde und auf Radfahrerinnen und Radfahrer muss besonders Rücksicht genommen werden.
In Tübingen gibt es zur Zeit acht Fahrradstraßen. Die erste wurde 2014 in Betrieb genommen. Bisher bieten die Fahrradstraßen in Tübingen den Radfahrenden teilweise noch zu wenig Komfort. Das soll sich ändern! Im Zuge der Radverkehrskonzeption 2030 sollen hochwertige Qualitätsstandards, die die objektive und subjektive Sicherheit von Fahrradstraßen steigern, ausgearbeitet werden. Fahrradstraßen sollen zu einem wichtigen und hochwertigen Netzelement der Radverkehrsförderung in Tübingen werden.
Folgende Fahrradstraßen gibt es bereits in Tübingen:
- Max-Eyth-Straße (seit 2014)
- Eberhardstraße (seit 2014)
- Karlstraße (seit 2015)
- Fürstraße (seit 2015)
- Schleifmühleweg (seit 2016)
- Rappstraße (seit 2019)
- westliche Schaffhausenstraße (seit 2021)
- Wöhrdstraße (seit 2021)
- Brückenstraße Nord (seit 2023)
- Waldhäuser Straße (seit 2024)