Bei schlechtem Wetter
Die Schlosshofkonzerte sind eine Veranstaltung unter freiem Himmel. Damit das Publikum die besondere Atmosphäre im Schlosshof erleben kann, ist die Universitätsstadt Tübingen bemüht, die Vorstellung auch bei Regen abzuhalten. Die Universitätsstadt Tübingen empfiehlt dem Wetter angemessene Kleidung. Bitte verzichten Sie auf Regenschirme, da diese die Sicht beeinträchtigen. Wenn eine Gefährdung des Publikums oder der Beteiligten zu erwarten ist, zum Beispiel durch Wetterextreme, kann die Veranstaltung räumlich und zeitlich verlegt, unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Universitätsstadt Tübingen.
Bei einer räumlichen und zeitlichen Verlegung am selben Abend, bei einer Unterbrechung und einem Abbruch nach der Konzertpause besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und der damit verbundenen Servicegebühren.
Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Wettervorhersage verlegt werden muss, informiert die Stadtverwaltung darüber auf der städtischen Internetseite, über die städtischen Social-Media-Kanäle sowie auf Hinweistafeln am Schloss und an der Burgsteige.
Für die Konzerte am 30. Juli sowie am 1. und 3. August steht die Stiftskirche als Ausweichspielstätte zur Verfügung. Im Falle einer Verlegung verschiebt sich der Veranstaltungsbeginn auf 19.30 Uhr. Für die Konzerte am 31. Juli und 2. August stehen keine Ersatzspielstätten zur Verfügung. Im Falle einer Absage bzw. eines Abbruchs vor der Pause werden die Ticketpreise vom Ticketdienstleister zurückerstattet. Ticket- und Servicegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten sind von der Erstattung ausgeschlossen.