Fachabteilung Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst
Die Fachabteilung Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst (KOV) ist unter anderem verantwortlich für die Gewährleistung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sowie für den Einsatzdienst bei größeren Lagen und Veranstaltungen. Durch seine Präsenz in den Straßen und auf den Plätzen achtet der KOV auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Typische Aufgaben sind Kontrollen im ruhenden und teilweise im fließenden Verkehr, die Überwachung in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten – dort zum Beispiel die Einhaltung von Sperrzeitenregelungen und des Nichtraucherschutzes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch bei Ruhestörungen tätig und haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften.
Die Beschäftigten des KOV erfüllen polizeiliche Aufgaben und haben nach § 125 PolG die Stellung eines Polizeibeamten. Sie sind Ermittlungspersonen der Staatanwaltschaft und dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeiten Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten, Personen anhalten und befragen, Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen.
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Fachabteilung Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst
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