Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung vertritt ausschließlich die Universitätsstadt Tübingen vor Gericht und berät die städtischen Ämter in Rechtsfragen. Dazu gehören neben der klassischen Rechtsberatung in Streitfällen auch die begleitende rechtliche Beratung und die Formulierung von Verträgen.
Darüber hinaus bearbeitet die Rechtsabteilung Dienstaufsichtsbeschwerden, erstattet Strafanzeigen und stellt Strafanträge. Im Rahmen des Rechtsreferendariats bildet die Abteilung Referendare aus.
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