Fachbereich Revision
Der Fachbereich Revision ist klassische Querschnittsverwaltung. Er erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Eigenprüfung und ist unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt. Der Fachbereich Revision ist bei der Erfüllung seiner Prüfungsaufgaben nach § 109 Abs. 2 der Gemeindeordnung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die jährlichen Schlussberichte über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und die Jahresabschlussprüfungen der städtischen Eigenbetriebe sind an den Gemeinderat und damit an die Öffentlichkeit gerichtet und dokumentieren, ob Stadt und Verwaltung gesetzmäßig, wirtschaftlich und sparsam handeln.
Der Gemeinderat hat dem Fachbereich Revision weitere Aufgaben, wie die Prüfung der Vergaben, die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe oder bei Dritten, die in finanzieller Beziehung zur Stadt stehen, übertragen.
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Fachbereich Revision
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