Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Haben Sie eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent), können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Achtung:
Bei Geburt bis zum 31. Dezember 1951 einschließlich:
- Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze liegt bei 63 Jahren.
- Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze liegt bei 60 Jahren.
Bei Geburt ab dem 01. Januar 1952:
- Rente ohne Abschläge: Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
- Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Die Altersgrenze wird stufenweise von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.
Tipp: Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen zu
Sie können wählen, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen möchten. Die Teilrente kann zu
- einem Drittel
- der Hälfte oder
- zwei Dritteln der Vollrente bezogen werden.
Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes während Ihrer Erwerbstätigkeit.
Tipp: Weitere Informationen zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Landratsämter in Baden-Württemberg stellen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung (GdB) fest.
Voraussetzung:
Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie
- das für Sie maßgebliche Alter haben,
- bei Beginn der Rente mindestens zu 50 Prozent behindert sein und
- die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt 35 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein).
Tipp: Im Kapitel "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu
- versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und
- Vertrauensschutzregelungen.
Ablauf:
Wie alle Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur auf Antrag gezahlt. Für den Antrag sollten Sie den dafür vorgesehenen Vordruck verwenden, damit das Verfahren beschleunigt wird. Alle Formulare finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können den Antrag aber auch formlos stellen und mit der Post schicken.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich an die Versichertenberater der Rentenversicherungsträger oder an die Ortsbehörde - Rentenstelle bei der Fachabteilung Soziale Hilfen der Universitätsstadt Tübingen wenden.
Einreichen können Sie Ihren Antrag direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger, aber auch bei den Versicherungsämtern, der Ortsbehörde -Rentenstelle und den Stadtteilverwaltungen der Universitätsstadt Tübingen und bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Wird Ihr Antrag anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag des Rentenversicherungsträgers die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto (gegebenenfalls nach Abzug eines Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner).
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen (Vordrucke bei jeder Postfiliale), damit die Rente pünktlich ausgezahlt werden kann. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen (wenn Sie beispielsweise kein eigenes Konto haben). Dafür ist es aber notwendig, dass der Kontoinhaber im Rentenantrag seine Einwilligung gibt.
Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente am Ende des Kalendermonats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie wird am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
Unterlagen:
- Antrag (alle Formulare finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung)
- Nachweise über Zeiten, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
Frist:
Um die Rente ab dem Kalendermonat, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb der ersten drei Kalendermonate, nachdem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, stellen. Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Kalendermonate, beginnt die Rentenleistung erst mit dem Antragsmonat.
Wenn Sie einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente möchten, sollten Sie Ihren Antrag bereits mindestens drei Kalendermonate vor Erreichen des Anspruchsalters stellen.
Kosten:
Die Auskunft, Beratung und Bearbeitung des Rentenantrags ist kostenlos.
Sonstiges:
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).
Rechtsgrundlage:
Zuständig:
Der zuständige Rentenversicherungsträger