Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz
Mit einem gut ausgebauten und flexiblen Betreuungsangebot für Kinder ab zwei Monaten unterstützt die Universitätsstadt Tübingen gemeinsam mit den freigemeinnützigen Trägern Familien bei der Erziehung. 43 städtische Kinderhäuser, mehr als 50 Einrichtungen in freier Trägerschaft und der Tageselternverein gehen auf die Bedürfnisse von Eltern und Kindern ein.
Wegen des Fachkräftemangels können einige Kinderhäuser die vorgesehenen Öffnungszeiten nicht anbieten. Bei dringendem Bedarf sollte vorab in der Einrichtung geklärt werden, ob die Zeiten evtl. gekürzt angeboten werden müssen.
Weitere Informationen: www.tuebingen.de/kitas
Voraussetzung:
Familien mit Erstwohnsitz in Tübingen können ihre Kinder über die Zentrale Anmeldestelle für einen Betreuungsplatz in einer Tübinger Kindertageseinrichtung anmelden.
Unterlagen:
- Anmeldung im Internet unter www.tuebingen.de/kitas
- Anmeldung in Papierform: Das Formular ist weiter unten als PDF sowie bei der ZAK erhältlich.
- Die für den Beginn Ihres Kindes in der Einrichtung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Erstgespräch in der Einrichtung.
Frist:
Sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin, damit das Verfahren regulär ablaufen kann.
Rechtsgrundlage:
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen
Kindertageseinrichtungen - Satzung über die Nutzung von Kindertageseinrichtungen
der Universitätsstadt Tübingen