Anmietung von Schulräumen
Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, Schulräume bei der Universitätsstadt Tübingen anzumieten. Weitere Informationen zur Vergabe von städtischen Schulräumen regeln die Entgelt- und Vergaberichtlinien.
Ablauf:
Reservierungen und Buchungen sind ausschließlich über den Antrag auf Überlassung eines Schulraumes, einer Halle oder eines Sportplatzes möglich. Für die Anmietung der Mensa oder Aula Uhlandstraße gibt es ein eigenes Formular.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Belegung eines Schulraums, einer Halle oder eines Sportplatzes
- Entgeltrichtlinie Vermietung von Schulräumen und Hallen
Frist:
mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsdatum
Kosten:
siehe Richtlinie Vermietung von Schulräumen und Hallen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie Vermietung von Schulräumen und Hallen