Anmietung von Sport- und Mehrzweckhallen und Sportfreianlagen
Sportvereine, Organisationen und Privatpersonen haben die Möglichkeit die Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen sowie Sportfreianlagen der Universitätsstadt Tübingen anzumieten. Weitere Informationen enthalten Sie über die Entgeltrichtlinien über das Merkblatt Hallenvergabe und den Antrag auf Überlassung eines Schulraums, einer Halle oder eines Sportplatzes.
Ablauf:
Reservierungen und Buchungen können Sie ausschließlich über den Antrag auf Überlassung eines Schulraumes, einer Halle oder eines Sportplatzes beantragen.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Belegung eines Schulraums, einer Halle oder eines Sportplatzes
- Richtlinie für die Vergabe von städtischen Sport- und Mehrzweckhallen
- Entgeltrichtlinie Vermietung von Schulräumen und Hallen
Frist:
Der Antrag für eine Einzel- oder Dauerbelegung einer Halle und einer Sportfreianlage muss jeweils spätestens 6 Wochen vor Beginn der Belegung bei der Fachabteilung Schule und Sport vorliegen. Der Antrag auf Ferienbelegung muss jeweils 6 Wochen vor Ferienbeginn bei der Fachabteilung Schule und Sport vorliegen. Eine spätere Bearbeitung ist nicht möglich.
Kosten:
Siehe Richtlinie Vermietung von Schulräumen und Hallen.