Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei auch berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Neben einer Begleitung während des FSJ durch den Träger besteht für die Freiwilligen eine Verpflichtung, an insgesamt 25, für sie kostenlosen Seminartagen teilzunehmen.
Das FSJ beginnt normalerweise am 1. August oder am 1. September und geht bis zum 31. Juli oder 31. August des nächsten Jahres. Ein Zwischeneinstieg ist bei zahlreichen Trägern ebenfalls möglich.
Bei den Trägern erhalten Sie eine ausführliche Beratung über die verschiedenen Einsatzbereiche sowie zu weiteren Fragen zum FSJ. Ihr Wunsch nach einem bestimmten Einsatzort oder Einsatzbereich wird dabei berücksichtigt.
Voraussetzung:
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Abschluss der Vollzeitschulpflicht (in der Regel ab 16 Jahren)
- maximal 27 Jahre alt
Ablauf:
Sie wenden sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder über ein Kontaktformular direkt an die Trägerorganisation (für das In- oder Ausland) Ihrer Wahl.
Im Anschluss an die Bewerbung erfolgt ein Bewerbungsgespräch beim Träger sowie die Beratung über die verschiedenen Einsatzbereiche.
Eine Hospitation bei der vorgesehenen Einsatzstelle wird empfohlen.
Sind Sie sich mit der Einsatzstelle über den künftigen FSJ-Einsatz einig, schließen Sie mit dem Träger eine schriftliche Vereinbarung, in der die Ziele des FSJ sowie die Rechte und Pflichten der/des Freiwilligen, der Einsatzstelle und der Trägerorganisation geregelt sind.
Unterlagen:
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Träger.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Ausländerbehörde
Frist:
Bewerbungen sind laufend möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Trägers.
Kosten:
- Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Aufenthaltserlaubnis über ein Jahr: 100 Euro
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 Euro
- Verlängerung von mehr als drei Monaten: 93 Euro
Rechtsgrundlage:
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung und Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ)
Vertiefende Informationen:
- Internetseite "Freiwilliges Soziales Jahr" des Landesarbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr in Baden-Württemberg
Zuständig:
die Trägerorganisation, bei der Sie gerne tätig sein möchten