Aufenthalt für Studierende aus der EU
Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.
Voraussetzung:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
- Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 700 Euro monatlich) und der Krankenversicherung in Deutschland
Ablauf:
Die Anmeldung der Wohnung ist ausreichend.
Das Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzungen muss glaubhaft gemacht werden.
Im Einzelfall können Unterlagen angefordert werden.
Unterlagen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
- Finanzierungsnachweis (in der Regel genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
- Nachweis über die Krankenversicherung
Formulare und Merkblätter:
Rechtsgrundlage:
- § 4 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte)
- § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht)