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Aufgrabungen und Bordsteinabsenkungen

Aufgrabungen

Aufgrabungen oder Aufbrüche in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Universitätsstadt Tübingen. Nutzen Sie zur Beantragung das unten stehende Formular „Antrag einer Aufgrabegenehmigung“. Bitte beachten Sie die Bearbeitungsfrist von fünf Werktagen.

In dringenden Fällen, die eine unverzügliche Schadensbeseitigung erforderlich machen, kann der Antrag auf Aufgrabungsmaßnahmen auch vorab telefonisch erfolgen. Der schriftliche Antrag ist unverzüglich nachzureichen.

Da mit den Aufgrabungen Verkehrsbeeinträchtigungen oder –sperrungen verbunden sind, muss zusätzlich die Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden (Verkehrsrechtliche Anordnung).

Bordsteinabsenkungen

Bord- oder Randsteine dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer (Trennung von Geh- und Fahrverkehr) und der Entwässerung

Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung dient im Wesentlichen dazu, für eine Garagen-, Carport- oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inklusive der Nebenanlagen (Geh- oder Radweg, Parkflächen und Ähnliches) abzusenken.

Aus Gründen der Haftung und der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht lehnt die Universitätsstadt Tübingen jegliche Ankeilungen an Bordsteinen mit Asphalt, Beton oder Ähnlichem zur Überwindung der Höhenunterschiede ab.

Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- oder Radweges im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung der Universitätsstadt Tübingen und ist beim Tiefbauamt formlos zu beantragen (Sekretariat des Tiefbauamts, Telefon 07071 204-2566).

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: