Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) – Aufenthaltsrechtliche Regelungen
Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union zum 31. Januar 2020 verlassen. Der Übergangszeitraum, in dem das EU-Recht grundsätzlich weiterhin gilt, endet am 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 gelten daher für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige neue aufenthaltsrechtliche Regelungen nach dem Austrittsabkommen. Britische Staatsangehörige, die in Tübingen wohnhaft sind, werden daher aufgefordert, sich bis spätestens 30. Juni 2021 unter Verwendung des Formulars „Aufenthaltsanzeige“ an das Ausländeramt Tübingen zu wenden.
The United Kingdom left the European Union on January 31, 2020. The transition period, during which EU law continues to apply, ends on December 31, 2020. From 01/01/2021, new regulations on residence under the Withdrawal Agreement will apply to British nationals and their family members. British nationals residing in Tübingen are therefore requested to contact the Immigration Office Tübingen by June 30, 2021 at the latest using the “Aufenthaltsanzeige” form.
Ablauf:
Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30. Juni 2021 bei der Ausländerbehörde eingehen (per Post, Email oder Fax). Dem Formular müssen alle Unterlagen über den Zweck des Aufenthalts beigelegt werden. Dies können Nachweise über Erwerbstätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen) oder Nachweise über familiäre Beziehungen (z. B. Heiratsurkunde, Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunden) sein.
Im Anschluss kann in dringenden Fällen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. In allen Fällen wird das Bestehen eines Aufenthaltsrechts nach dem Austrittsabkommen geprüft und ggf. in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels bescheinigt. Die Antragstellenden erhalten hierzu nach der Aufenthaltsanzeige weitere Informationen vom Ausländeramt. Die Vorlage weiterer Unterlagen kann erforderlich sein.
The form must be completed and signed and sent back to the immigration office by June 30, 2021 (by post, email or fax). All documents relating to the purpose of the stay must be submitted to the form. This can be evidence of employment (e.g. employment contract, pay slips) or evidence of family relationships (e.g. marriage certificate, certificate of registered civil partnership, birth certificates).
In urgent cases, a provisionally certificate (“Fiktionsbescheinigung”) can be issued. In all cases, the existence of a right of residence under the withdrawal agreement is checked and, if the right of residence can be confirmed, certified in the form of an electronic residence permit. You will receive further information from the immigration office after we received your documents. It may be necessary to submit additional documents.
Formulare und Merkblätter:
- Austrittsabkommen Brexit
- Aufenthaltsanzeige für britische Staatsbürger ab 2021
- Beschäftigung britischer Staatsangehöriger ab 2021. Informationen für Arbeitgeber
- Withdrawal Agreement
Sonstiges:
- Serviceportal Baden-Württemberg
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Informationen der Britischen Regierung (englisch)
- Information from the british government (english)