Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die
auf einem Grundstück ruhen, z.B.:
- Zufahrtsbaulasten
Beispiel: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einem rückwärtig liegenden
Gebäude. - Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
Beispiel: Sie haben einen Teil der Abstandsfläche des Gebäudes auf dem
Nachbargrundstück übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den Abstand zur Baulastgrenze einhalten.
Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht aber im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie daher nicht nur das Grundbuch einsehen, sondern auch eine Auskunft aus dem Baulastenbuch beantragen.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind keine öffentlich-rechtlichen Belastungen, sondern privatrechtliche Verpflichtungen.
Aus dem Baulastenverzeichnis erhalten nur Personen eine Auskunft, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise:
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Personen, die das Grundstück kaufen möchten.
Die Auskunft können Sie bei der Stadtverwaltung Tübingen, Fachbereich Baurecht, beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen die Auskunft gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Unterlagen:
Um Ihr berechtigtes Interesse nachweisen zu können, legen Sie der Stadtverwaltung bitte folgende Unterlagen vor:
- als Gundstückseigentümer: einen Grundbuchauszug
- als Personen, die das Grundstück kaufen möchten: einen Vorvertrag vom Notar
Kosten:
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet mündlich 10 Euro und schriftlich 30 Euro. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten des Baulastenverzeichnisses ist möglich. Fotokopien kosten:
- Bis DIN A4 je Seite: 0,70 Euro
- Größer als DIN A4 je Seite: 1,00 Euro
Rechtsgrundlage:
§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) (Baulastenverzeichnis)