Bebauungsplan – Einsicht nehmen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder in den Räumen des Fachbereich Baurecht während unserer Öffnungszeiten Einsicht nehmen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur und Grundstücksnummer) mitbringen.
Seit Sommer 2016 können die Bebauungspläne auch online eingesehen werden.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan, müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Unterlagen:
keine
Kosten:
Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos.
Hinweis: Sie können bei der zentralen Anlaufstelle des Fachbereichs Vermessung und Geoinformation, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen, Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes herstellen lassen. Die Gebühren richten sich nach den §§ 1 ff Kommunalabgabegesetz (KAG) bzw. Gebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen.
Anfragen bitte an: geodaten@tuebingen.de
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Bebauungsplan)