Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Sie muss bei allen baulichen Anlagen durchgeführt werden, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen ein großer Personenkreis von einem Brand betroffen sein könnte. Zu diesen Gebäuden gehören Krankenhäuser, Altenheime und Schulen.
Formulare und Merkblätter:
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Cathrin Stiller
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Zuständigkeit:
Bezirk Nord
Chris Kaltschmidt
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07071 204-2463
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chris.kaltschmidttuebingen.de
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Bezirk Nord
Christof Stechemesser
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07071 204-2363
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christof.stechemessertuebingen.de
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Bezirk Süd