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Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Verlobten

Ist für den einen Eheschließenden (Verlobten) entsprechend der Staatsangehörigkeit ausländisches Recht maßgebend, sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären.  Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Standesamt des Wohnsitzes in Verbindung zu setzen, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung zu informieren. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt.

Wenn Sie in Tübingen wohnen, senden Sie uns bitte den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt per E-Mail zu. Danach erhalten Sie umfassende Informationen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist. 

 Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen, entweder postalisch oder Sie vereinbaren einen persönlichen Abgabetermin, bei dem Ihre Unterlagen allerdings nur entgegengenommen werden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbart. 

Hinweis: Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

Ablauf:

Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung).

Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet ist, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

Unterlagen:

Die notwendigen Unterlagen erfragen Sie beim Standesamt. Dort erhalten Sie eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bitte nutzen Sie dafür den  "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung".

Für fremdsprachige Urkunden sind grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache – gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer – vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat (Legalisation). Bei einer Reihe von Staaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen ist eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden vor Ort auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit durchzuführen. Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab beim Standesamt.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Stellt das Standesamt nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Unter Umständen gelten kürzere Fristen, das Standesamt informiert Sie darüber.

Kosten:

  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: 110 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130 Euro
  • Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer: 40 Euro
  • Standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: 45 Euro
  • Standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (beispielsweise an Samstagen) : 110 Euro und zusätzlich Auslagenersatz
  • Wenn die Eheschließung nicht bei dem Standesamt stattfindet, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde: zusätzlich 45 Euro
  • Für jede Eheurkunde: 20 Euro
  • Für jede mehrsprachige Eheurkunde (Auszug aus dem Heiratseintrag): 20 Euro 
  • Datenabruf aus dem Melderegister: 10 Euro, wenn nicht die erweiterte Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt wird: (Informationen zur Beantragung der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.

Hinweis: Weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden können entstehen (beispielsweise für die Anerkennung bzw. Prüfung eines ausländischen Scheidungsurteils)

Weitere Informationen finden Sie unter Standesamtliche Trauungen

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar (oder einer der Eheschließenden) seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält

Ihre Ansprechpersonen:

Ingeborg Helle
Telefon 07071 204-1393
E-Mail heiraten@tuebingen.de
Tabea Kalnik
Telefon 07071 204-1334
E-Mail heiraten@tuebingen.de