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Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit

Die Eheschließung ist bei jedem Standesamt in Deutschland möglich. Zuvor ist die Eheschließung beim Standesamt anzumelden, zuständig ist dafür das Standesamt des Wohnsitzes (in Deutschland). Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen, entweder postalisch oder Sie vereinbaren einen persönlichen Abgabetermin, bei dem Ihre Unterlagen allerdings nur entgegengenommen werden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbart. 

Ablauf:

Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden (Beitrittserklärung).

Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein. Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet ist, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

Unterlagen:

Im Regelfall genügen folgende Unterlagen, wenn beide Partner noch nie verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig sind und keine gemeinsamen Kinder haben:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Geburt im Inland: Beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil (nicht älter als 6 Monate bei der Anmeldung der Eheschließung) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. Sofern Sie in Tübingen geboren sind, entfällt die Vorlage des Geburtsnachweises.
  • Zum Nachweis der Meldedaten haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder das Standesamt ruft Ihre Daten aus dem Melderegister ab (Kosten pro Person: 10 Euro) oder Sie reichen eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnadresse ein. Wenn Sie die erweiterte Meldebescheinigung beantragen, können die Kosten abweichen. In Tübingen kostet diese aktuell 5 Euro (Informationen zur Beantragung der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (beispielsweise  Einbürgerungsurkunde).

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.

Falls Sie weitere Informationen zu den Unterlagen benötigen, nutzen Sie bitte den Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung".

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Stellt das Standesamt nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung neu anmelden.

Kosten:

  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit): 65 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: 110 Euro
  • Standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: 45 Euro
  • Standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (beispielsweise an Samstagen): 110 Euro und zusätzlich Auslagenersatz
  • Wenn die Eheschließung nicht bei dem Standesamt stattfindet, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde: zusätzlich 45 Euro
  • Für jede Eheurkunde: 20 Euro
  • Für jede mehrsprachige Urkunde (Auszug aus dem Heiratseintrag): 20 Euro
  • Datenabruf aus dem Melderegister: 10 Euro 

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise entstehen, wenn die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts vorgenommen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter standesamtliche Trauungen

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Ingeborg Helle
Telefon 07071 204-1393
E-Mail heiraten@tuebingen.de
Tabea Kalnik
Telefon 07071 204-1334
E-Mail heiraten@tuebingen.de