Eheurkunde
Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt, beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und enthält den Nachweis über eine eventuell neu gewählte Namensführung. Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.
Besteht später (nach der Eheschließung) Bedarf an weiteren Eheurkunden (beispielsweise in Rentenangelegenheiten), können diese jederzeit noch beantragt werden.
Hinweis: Gebührenpflichtige Eheurkunden werden auf Antrag im Zusammenhang mit der standesamtlichen Trauung ausgestellt. Der Ehegatte, dessen Name sich geändert hat, erhält eine Bescheinigung über die Namensänderung, die gebührenfrei ist.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister enthält außer den ursprünglichen Einträgen des Eheregisters (wie Eheschließung der beiden Ehegatten und Namensführung bei der Eheschließung) auch spätere Änderungen wie etwa die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod.
Internationale/mehrsprachige Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, so dass für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigt wird. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/ Zivilstandsregistern angeschlossen haben.
Voraussetzung:
Weil Personenstandsurkunden personenbezogene Daten enthalten, unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Ehegatten
- Vorfahren und Abkömmlinge
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Ablauf:
Sie können alle Urkunden direkt beim Standesamt beantragen: Vorzugsweise beantragen Sie diese per Mail (standesamt@tuebingen.de). Ansonsten ist dies auch telefonisch (07071/204-1629/-1461/-1534) oder schriftlich (Standesamt Tübingen, Postfach 2540, 72015 Tübingen) möglich.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei der Online-Beantragung von Urkunden über einen Fremdanbieter von diesem Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
Die Urkunde erhalten Sie auf dem Postweg (Dauer rund zehn bis vierzehn Tage). Natürlich können Sie die Urkunden auch vorbestellen und nach voriger Terminvereinbarung persönlich abholen (bitte Ausweis nicht vergessen).
Wird die Urkunde nicht persönlich durch die berechtigte Person, sondern durch einen Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, ist eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten notwendig. Der Vertreter muss die Vollmacht sowie seinen Ausweis beim Amt vorlegen.
Bitte geben Sie bei einer Anforderung per Mail bzw. schriftlich unbedingt Ihre aktuelle Anschrift, den Verwendungszweck sowie das das Eheschließungsdatum an.
Unterlagen:
- Bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/ Reisepass
- Bei einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht, und Ausweis des Bevollmächtigten
- Gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare und Merkblätter:
Frist:
Die Eheregister werden 80 Jahre ab Eheschließung geführt. In diesem Zeitraum können Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Danach werden die Personenstandsregister an die jeweils zuständigen Archive (in Tübingen an das Stadtarchiv) abgegeben. Ab diesem Zeitpunkt können Auskünfte nur noch nach archivrechtlichen Vorschriften erteilt werden.
Kosten:
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 20 Euro
- Internationale/mehrsprachige Urkunde (Auszug aus dem Heiratseintrag): je 20Euro
Rechtsgrundlage:
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 3 der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (LVOPStG) (Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Zuständig:
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.
Das Standesamt der Eheschließung