Einzugsermächtigung für kommunale Steuern und Abgaben (SEPA-Lastschriftmandat)
Die Stadtkasse wickelt, wenn möglich, den gesamten Zahlungsverkehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen unbar ab.
Um dies für den Bürger noch bequemer zu gestalten, bietet die Stadtkasse das sogenannte Lastschrifteinzugsverfahen an. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen (beispielsweise Grundsteuer, Musikschul- oder Nutzungsgebühren) werden dann automatisch Ihrem Bankkonto belastet.
Das Verfahren stellt für Sie kein Risiko dar: Sie können bei Ihrer Bank einer Buchung ohne Angabe von Gründen widersprechen; der Betrag wird dann umgehend wieder gutgeschrieben. Genauso können Sie selbstverständlich die komplette Ermächtigung jederzeit widerrufen. Um weitere Fehler zu vermeiden, bittet die Fachabteilung Stadtkasse Sie in beiden Fällen, sich mit ihr in Verbindung zu setzen.
Formulare und Merkblätter:
Rechtsgrundlage:
Abkommen über den Lastschriftverkehr - "Lastschriftabkommen" - zwischen den deutschen Bankenverbänden und der Deutschen Bundesbank in der Fassung VII/93.