Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.
Dafür ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.
Ablauf:
Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung).
Dabei bestätigen Sie folgende Daten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber oder wenn Sie nicht Eigentümer sind, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird, sowie
- Namen der meldepflichtigen Personen.
Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.
Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.
Unterlagen:
Keine.
Die meldepflichtige Person muss Ihnen die Daten geben, die für die Bestätigung erforderlich sind.
Frist:
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Kosten:
Keine.
Sonstiges:
Die Meldebehörde kann gegebenenfalls weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen.
Rechtsgrundlage:
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes Ziffer 19
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes, Anlage 3