Landesprogramm STÄRKE – Informationen und Förderung erhalten
Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? Auch mit größeren Kindern machen die wandelnden Lebensumstände es immer wieder erforderlich, den Alltag mit Kindern neu zu organisieren.
Angebote der Eltern- und Familienbildung können hier eine wichtige Anlaufstelle für Sie als Eltern sein. Durch den Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Netzes an solchen Angeboten unterstützt Sie das Landesprogramm STÄRKE bei den vielfältigen Aufgaben der Pflege und Erziehung Ihrer Kinder.
STÄRKE bietet:
- Zusendung von Informationen zu Familienbildungsangeboten anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 Euro für Familien mit finanziellem Unterstützungsbedarf zur Ermöglichung der Teilnahme an allgemeinen Familienbildungsangeboten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr,
- kostenfreie, spezielle Elternbildungskurse in einem Wert von bis zu 500 Euro für Familien in besonderen Lebenssituationen,
- Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen,
- finanzielle Unterstützung bestimmter Offener Treffs, die alle Familien kostenfrei besuchen und mitgestalten können sowie
- bis zu fünf Hausbesuche im Wert von bis zu 500 Euro auf Wunsch von Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen.
Ablauf:
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um die Zuschüsse zu erhalten und an den kostenfreien Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.
Unterlagen:
keine
Formulare und Merkblätter:
Frist:
Zuschüsse für allgemeine Familienbildungsangebote erhalten Sie nur im ersten Lebensjahr des Kindes.
Kosten:
keine
Rechtsgrundlage:
- Rahmenvereinbarung STÄRKE 2014
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE 2014 (VwV STÄRKE 2014)
Zuständig:
für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials
Bei Pflege- und Adoptivkindern ist das örtliche Jugendamt für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials zuständig.
Für die Förderung:
Wenden Sie sich direkt an die an STÄRKE teilnehmenden Organisationen. Diese finden sie im Faltblatt "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE" sowie in Listen der Jugendämter zum örtlichen Angebot.