Fischereischein beantragen
Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit. Sie können ihn in der Regel aber auch für einzelne Jahre bekommen.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.
Voraussetzung:
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg teilgenommen haben.
Ablauf:
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Unterlagen:
- Personalausweis
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)
- Ein aktuelles Lichtbild
- Bei Verlängerung zusätzlich den bisherigen Fischereischein
- Für die erstmalige Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit wird zusätzlich der bisherige Fischereischein benötigt
Formulare und Merkblätter:
- Antrag Fischereischein auf Lebenszeit
- Antrag Jahres-Fischereischein
- Antrag Jugend-Fischereischein
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Kosten:
Ausstellung eines Jahresfischereischeines
Inklusive Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr: 38,75 Euro
Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit
inklusive Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr: 32,50 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre: 80,50 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 10 Kalenderjahre: 140,50 Euro
Verlängerung des Fischereischeines auf Lebenszeit
inklusive Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr: 22,25 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre: 70,25 Euro
inklusive Fischereiabgabe für 10 Kalenderjahre: 130,25 Euro
Ausstellung eines Jugendfischereischeines für Jugendliche vom 10. bis 16. Lebensjahr
10,25 Euro (beim Jugendfischereischein wird keine Fischereiabgabe fällig)
Rechtsgrundlage:
- § 31 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereischein)
- § 32 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Jugendfischereischein)
- § 33 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Versagungsgründe)
- § 35 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Zuständigkeit)
- § 36 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereiabgabe)
- § 14 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Sachkundenachweis)
- § 15 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Fischereiprüfung)
- § 16 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Vorbereitungslehrgang)
- § 17 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Durchführung der Fischerprüfung)
Vertiefende Informationen:
- Fischereiwesen - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
- Forschungsinformationssystem für Agrar und Ernährung
Zuständig:
- Bürgerbüro Stadtmitte Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Lustnau Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Derendingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.