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Förderprogramm für die Artenvielfalt im Siedlungsgebiet

Bitte beachten: Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31. Dezember 2024 gestoppt werden. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, prüft die Stadtverwaltung, ob wieder eine Förderung für 2025 angeboten werden kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Internetseite. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen ist noch keine Aussage möglich, weil dies von den verfügbaren Mittel abhängig ist. Es empfiehlt sich, sich im Sinne einer fachlich guten Ausgestaltung bei der Umsetzung von Maßnahmen an den bisherigen Förderrichtlinien zu orientieren.

Die Universitätsstadt Tübingen bezuschusst Maßnahmen, welche die Artenvielfalt im Tübinger Siedlungsgebiet erhalten oder fördern. Bezuschusst werden Maßnahmen vom Nistkasten über Baumpflanzungen bis zur naturnahen Gartengestaltung.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:

  • Bepflanzung von Gärten, Terrassen und Balkonen
  • Schaffung von Nistmöglichkeiten für Tiere
  • Pflanzung von Einzelbäumen
  • Pflanzung von Streuobstbäumen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Das Grundstück muss im Siedlungsgebiet von Tübingen liegen.
  • Es dürfen nur Pflanzen und Gehölze aus der Empfehlungsliste verwendet werden.
  • Die Maßnahme muss im Jahr der Antragstellung umgesetzt werden.
  • Es muss sich um eine freiwillige Maßnahme handeln.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bewilligt sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderung liegt bei bis zu 50 Prozent der Kosten und kann im Einzelfall bis zu 1.500 Euro betragen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Grundstückseigentümer/innen
  • Mieter/innen im Einvernehmen mit den Eigentümern

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Tobias Staufenberg
Telefon 07071 204-2485
E-Mail tobias.staufenberg@tuebingen.de