Förderprogramm für den Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren und Lüftungseinrichtungen
Der Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren und Lüftungseinrichtungen ist eine Maßnahme des passiven Schallschutzes. Die Universitätsstadt Tübingen legt hierfür ein Förderprogramm auf, das darauf ausgerichtet ist, die Lärmbelastung innerhalb der Gebäude nach Maßgabe der DIN 4109 zu senken.
Voraussetzung:
Das Förderprogramm gilt für Gebäude, die an der Fassade Lärm ausgesetzt sind, der gesundheitsgefährdend einzustufen ist (am Tag mehr als 70 dB(A) und in der Nacht über 60 (65 in GE).
Zuschüsse werden nur für Fenster und Türen gewährt, die mindestens der Schallschutzklasse IV entsprechen und die Lärmbelastung im Rauminnern auf wenigstens 40 dB(A) reduzieren. Die Förderung ist begrenzt auf maximal 75 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Wohneinheit. Für schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen sind maximal 500 Euro pro Schlafraum als Zuschuss möglicht. Die Förderung wird in der Regel nur für den Einbau in solchen Aufenthaltsräumen, die der lärmintensiven Straßenseite zugewandt sind, gewährt. Ausgenommen von der Förderung sind Gebäude, für die es in Bebauungsplänen schon Festsetzungen für passiven Lärmschutz gibt, und die nach Inkrafttreten des Bebauungsplans genehmigt wurden.
Inwieweit Ihr Gebäude förderberechtigt ist können Sie aus dem Lageplan ersehen.
Ablauf:
Formulare und Merkblätter:
- Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren und Lüftungseinrichtungen
- Förderantrag für den Einbau von lärmdämmenden Fenstern, Außentüren und Lüftungseinrichtungen
- Verwendungsnachweis nach Ausführung der förderfähigen Maßnahmen für Fenster, Außentüren und Lüftungseinrichtungen