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Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger KBC

Im Zweiten Schritt ist nach der Beschaffung des Lastenrades oder des Fahrradanhängers ein Auszahlungsantrag mit allen notwendigen Nachweisen bis spätestens zum 31.12.2024 zu stellen. 

Hinweis: KBC-Inhaberinnen und Inhaber können einen Antrag vor oder nach dem Kauf stellen. Wenn Sie Ihr Lastenrad oder Fahrrad-Anhänger schon erworben haben, nutzen Sie den "Auszahlungsantrag".

Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31.12.2024 gestoppt werden. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, werden wir prüfen, ob wieder eine Förderung angeboten werden kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu werden wir über diese Internetseite kommunizieren. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen kann noch keine Aussage getroffen werden, weil dies von den verfügbaren Mittel abhängig ist. Wir empfehlen allgemein Lastenräder zu kaufen die eine serienmäßige, stabile Transportmöglichkeit (z. B. Wanne, Box oder Fläche), eine Nutzlast des Transportbehälters oder der Transportfäche von mindestens 70 kg, und einen verlängerten Radstand von mindestens 130 cm haben. 

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: