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Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger

Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31.12.2024 gestoppt werden. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, werden wir prüfen, ob wieder eine Förderung angeboten werden kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu werden wir über diese Internetseite kommunizieren. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen kann noch keine Aussage getroffen werden, weil dies von den verfügbaren Mittel abhängig ist.

Wir empfehlen allgemein Lastenräder zu kaufen die eine serienmäßige, stabile Transportmöglichkeit (z. B. Wanne, Box oder Fläche), eine Nutzlast des Transportbehälters oder der Transportfäche von mindestens 70 kg, und einen verlängerten Radstand von mindestens 130 cm haben. 

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: