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Förderprogramm Sanierungsprämie

Expertinnen und Experten schätzen, dass in den kommenden Jahrzehnten über die Hälfte aller Wohngebäude saniert werden müssen. Sanierungsmaßnahmen können an der Gebäudehülle (z. B. Wände, Türen, Fenster) und/oder an der Gebäudetechnik (z. B. Heizungsanlage, Solarthermie) ansetzen. Da heißt es, die Sanierung richtig zu planen. Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt Haus- und Wohnungseigentümerinnen und –eigentümer in Tübingen finanziell, wenn Sie freiwillig in die Gebäudesanierung investieren und eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch genommen haben.

Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31.12.2024 gestoppt werden. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, werden wir prüfen, ob wieder eine Förderung angeboten werden kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu werden wir über diese Internetseite kommunizieren. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen kann noch keine Aussage getroffen werden, weil dies von den verfügbaren Mittel abhängig ist.

Wir empfehlen allgemein, eine Erstellung eines BAFA Sanierungsfahrplans (iSFP) und eine Sanierung über die Bundesförderung effiziente Gebäude, dies erhöht die Förderwahrscheinlichkeit bei Wiederauflage des Programms.

Ablauf:

  • Sanierungs- oder Energieberatung in Anspruch nehmen
  • Eine in der Beratung empfohlene Sanierungsmaßnahme umsetzen
  • Auszahlungsantrag zusammen mit den notwendigen Nachweisen einreichen
  • Auszahlung der Fördergelder

Formulare und Merkblätter:

Sonstiges:

Weitere Informationen zu attraktiven Förderprogrammen des Bundes wie zum Beispiel der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude und KfW-Förderungen sind unter Gebäudesanierung zu finden.

Zuständig: