Städtische Zuschüsse im Bereich Umwelt- und Naturschutz
Der Tübinger Gemeinderat vergibt jährlich Fördermittel an Vereine, Verbände und Initiativen im Umwelt- und Naturschutz. Im Einzelfall sind auch Projekte von Einzelpersonen förderfähig.
Welche Maßnahmen wie gefördert werden können, regeln die Förderrichtlinien. In begründeten Fällen kann auch ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen werden.
Bitte beachten: Die Förderungen enden aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31. Dezember 2024. Sobald der städtische Haushalt für das Jahr 2025 vom Regierungspräsidium genehmigt wurde, prüft die Stadtverwaltung, ob wieder eine Förderung für 2025 angeboten werden kann. Wann dies sein wird, kann nicht vorhergesagt werden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Internetseite. Auch zur Ausgestaltung etwaiger Förderbedingungen ist noch keine Aussage möglich, weil dies von den verfügbaren Mitteln abhängig ist. Es empfiehlt sich, sich im Sinne einer fachlich guten Ausgestaltung bei der Umsetzung von Maßnahmen an den bisherigen Förderrichtlinien zu orientieren.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Projektförderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Antrag auf Regelförderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Antrag auf Auszahlung zum Förderprogramm Städtische Zuschüsse im Bereich Umwelt- und Naturschutz
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Beiblatt Rücklagen für alle städtischen Förderrichtlinien der Universitätsstadt Tübingen
- Verwendungsnachweis Arbeitsstunden
Frist:
Förderanträge für das Folgejahr müssen mit allen Unterlagen bis spätestens 30. Juni bei der Universitätsstadt Tübingen, Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz, eingereicht werden.