Städtische Zuschüsse im Bereich Umwelt- und Naturschutz
Der Tübinger Gemeinderat vergibt jährlich Fördermittel an Vereine, Verbände und Initiativen im Umwelt- und Naturschutz. Im Einzelfall sind auch Projekte von Einzelpersonen förderfähig.
Welche Maßnahmen wie gefördert werden können, regeln die Förderrichtlinien. In begründeten Fällen kann auch ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen werden.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Projektförderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Antrag auf Regelförderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Antrag auf Auszahlung zum Förderprogramm Städtische Zuschüsse im Bereich Umwelt- und Naturschutz
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Beiblatt Rücklagen für alle städtischen Förderrichtlinien der Universitätsstadt Tübingen
- Verwendungsnachweis Arbeitsstunden
Frist:
Förderanträge für das Folgejahr müssen mit allen Unterlagen bis spätestens 30. Juni bei der Universitätsstadt Tübingen, Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz, eingereicht werden.