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Städtische Zuschüsse im Bereich Umwelt- und Naturschutz

Der Tübinger Gemeinderat vergibt jährlich Fördermittel an Vereine, Verbände und Initiativen im Umwelt- und Naturschutz. Im Einzelfall sind auch Projekte von Einzelpersonen förderfähig. 

Welche Maßnahmen wie gefördert werden können, regeln die Förderrichtlinien. In begründeten Fällen kann auch ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen werden.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Förderanträge für das Folgejahr müssen mit allen Unterlagen bis spätestens 30. Juni bei der Universitätsstadt Tübingen, Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz, eingereicht werden.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Tobias Staufenberg
Telefon 07071 204-2485
E-Mail tobias.staufenberg@tuebingen.de