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Förderung des Mietwohnraums für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum zugunsten von Menschen  mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum allgemeinen Mietwohnungsmarkt (beispielsweise ehemals Wohnsitzlose) zum Beispiel durch Förderung des Baus und Erwerbs neuen Mietwohnraums.

Ablauf:

Förderanträge müssen Sie auf dem vorgesehenen Vordruck der L-Bank bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Tübingen einreichen.

Sonstiges:

Weitere Informationen zur Förderung, insbesondere zur Höhe der festzusetzenden Miete und zur jeweiligen Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf den Internetseiten des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg sowie der L-Bank.

Die Wohnraumförderungsstellen erteilen Auskünfte und beraten Antragsteller zu den konkreten Vorhaben.

Bei Finanzierungsfragen wenden Sie sich bitte an die L-Bank unter Telefon 0721 150-3875.

Rechtsgrundlage:

Zuständig: