Förderung des Mietwohnraums für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schaffung von Mietwohnraum zugunsten von Menschen mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum allgemeinen Mietwohnungsmarkt (beispielsweise ehemals Wohnsitzlose) zum Beispiel durch Förderung des Baus und Erwerbs neuen Mietwohnraums.
Ablauf:
Förderanträge müssen Sie auf dem vorgesehenen Vordruck der L-Bank bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Tübingen einreichen.
Sonstiges:
Weitere Informationen zur Förderung, insbesondere zur Höhe der festzusetzenden Miete und zur jeweiligen Art und Höhe der Förderung, finden Sie auf den Internetseiten des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg sowie der L-Bank.
Die Wohnraumförderungsstellen erteilen Auskünfte und beraten Antragsteller zu den konkreten Vorhaben.
Bei Finanzierungsfragen wenden Sie sich bitte an die L-Bank unter Telefon 0721 150-3875.
Rechtsgrundlage:
- Landeswohnraumförderungsgesetz
- Durchführungshinweise zum Landeswohnraumförderungsgesetz
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2022